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Entenrennen beim Ilzer Harferlfest vom 31 Juli. bis 3. August 2025

Spielregeln:

  1. Veranstalter des Round Table Charity Entenrennens ist der Round Table 170 Passau.
  2. Zum Entenrennen zugelassen sind nur „Passauer Rennenten“ , für die ein gültiger Wettschein erworben wurde. Die Rennenten sind fortlaufend nummeriert. Die individuelle Nummer befindet sich auf der Rennente. Die Nummer der Ente stimmt mit der Nummer auf dem Wettschein überein. 
  3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Veranstalters. Gemäß § 4 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind Minderjährige von der Teilnahme und somit vom persönlichen Erwerb eines Wettscheins ausgeschlossen. 
  4. Das Starten der Rennenten und der Rennstart erfolgen, unter Sicherstellung der Chancengleichheit, ausschließlich durch den Veranstalter und dessen beauftragte Personen. Von nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt sind nur Enten, welche die gesamte Rennstrecke, in der für das Rennen vorgesehenen Weise, zurückgelegt haben. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbare Bestandteile der Rennstrecke. 
  5. Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufes unanfechtbar fest.
  6. Die Bekanntgabe der Gewinner und die Siegerehrung erfolgen am Veranstaltungstag nach Beendigung des Rennens vor Ort. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe auf www.rt170.de. Die Gewinnübergabe nach Beendigung des Rennens vor Ort erfolgt neben der Siegerehrung zusätzlich an einem Stand des Veranstalters. Hierbei ist der gültige Wettschein vorzulegen. 
  7. Nicht anwesende Gewinner haben nach dem Rennen vom 05.08. bis 09.08.2025 die Gelegenheit, ihre Preise bei KaffeeWerk Passau, Kirchenpl. 3, 94032 Passau,  (während der Öffnungszeiten) gegen Vorlage des gültigen Wettscheins abzuholen. Etwaige Gewinnansprüche verjähren mit Ablauf des sechsten Tages nach Rennstart. 
  8. Teilnehmer des Round Table Charity Entenrennens erwerben durch den Wettschein ausschließlich einen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung gemäß diesen Spielregeln. Es wird weder Besitz noch Eigentum an den Rennenten an den Erwerber des Wettscheins übertragen. Der Veranstalter nimmt die Passauer Rennenten nach erfolgtem Zieleinlauf an sich. 
  9. Mit Erwerb des Wettscheins erklärt sich der Erwerber mit den Spielregeln zum Round Table Charity Entenrennen einverstanden. Der Erwerb des Wettscheins berechtigt zur Teilnahme. 
  10. Entfällt das Rennen auf Grund höherer Gewalt oder anderen Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfallen alle Rechte aus dem Wettschein. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten oder den Lospreis zurückzuzahlen.